Caritas, SKF und Stadt Ahaus bestärken Zusammenarbeit im Kinderschutz:Gemeinsame Aufgabe vertraglich ausgebaut
Bei Hinweisen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung müssen die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel in Kitas) eine erfahrene Fachkraft zur Beratung hinzuziehen. Sie berät anonym, und hilft, die Hinweise oder Beobachtungen zu versachlichen, richtig einzuschätzen und weitere Schritte zu entwickeln. Auch haben Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen (zum Beispiel Kinderärzte, Lehrkräfte etc.) Anspruch auf diese Beratung. SKF und Caritas stellen dieses Beratungsangebot bereit. Die Beratung wird durch Claudia Mersmann und Vera Reimer durchgeführt.
Info: Für Fragen zur Vorgehensweise und wer dieses Angebot in Anspruch nehmen kann, steht Silke Herbrand (s.herbrand@ahaus.de, 02561-72369) zur Verfügung.