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Alfons Beckmann und Gerd Hilbing aus dem Vorstand des Bürgschaftsfonds verabschiedet:„Segensreiche Arbeit für Menschen in Not“

Sie haben nicht nur auf die Zahlen gesehen, sie haben immer auch die Menschen hinter den Schulden gesehen: Alfons Beckmann und Gerd Hilbing. Beide wurden in der jüngsten Sitzung des gemeinnützigen „Bürgschaftsfonds in den Dekanaten Ahaus und Vreden“ aus dem Vorstand verabschiedet. Im Interview blicken sie auf ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit zurück.
Gerd Hilbing (l.) und Alfons Beckmann wurden aus dem Vorstand des Bürgschaftsfonds verabschiedet.
Datum:
19. Aug. 2024
Von:
Christian Bödding

Herr Beckmann, Herr Hilbing, seit wann waren Sie Vorstandsmitglieder des Bürgschaftsfonds und von wem wurden Sie seinerzeit in das Gremium berufen? 

Alfons Beckmann: Seit Gründung des Bürgschaftsfonds im Jahre 1988 war ich als Verwaltungsleiter im Caritasverband für die Jahresabschlüsse und steuerlichen Belange wie Gemeinnützigkeit zuständig. Zusätzlich war ich im Bewilligungsausschuss ehrenamtlich bis jetzt tätig. Nach der Beendigung meiner Verwaltungsleitertätigkeit wurde ich im Juni 2017 von der Mitgliederversammlung zum Vorsitzenden des Vorstandes gewählt, das als Dreierteam mit Gerd Hilbing und Andreas Dawo ehrenamtlich arbeitet.

Gerd Hilbing: Ich bin im Februar 2013 von der Mitgliederversammlung des Bürgschaftsfonds zum Stellvertretenden Vorsitzenden und gleichzeitig zum Mitglied des Bewilligungsausschusses gewählt worden. Die Wiederwahl in die beiden Gremien erfolgte 2017 und 2021. Im Juli 2024 endete meine Vorstandsarbeit. Ich bin seinerzeit als Mitglied des Caritasrates für beide Gremien vorgeschlagen worden. Dem ehrenamtlich tätigen Vorstand habe ich insgesamt 23 Jahre angehört.

 

Welche Herausforderungen und Erfolge haben Sie während Ihrer Amtszeit beim Bürgschaftsfonds erlebt?

Beckmann: Der Bürgschaftsfonds, und nicht zuletzt die Schuldnerberatung des Caritasverbandes Ahaus-Vreden, helfen täglich sehr vielen Familien, Alleinstehenden und von Altersarmut betroffenen Menschen und Rentenbeziehern mit Beratung, Verhandlungen mit Dritten und konkreten finanziellen Lösungen. Das ist für mich segensreiche Arbeit für Menschen in Not. Und wenn dann alle gewährten finanziellen Hilfen während dieser Zeit zurückgezahlt wurden, ist das auch ein Ergebnis guter Begleitung durch Bürgschaftsfonds und Schuldnerberatung. 

 

Was hat Sie motiviert, sich so lange im Bürgschaftsfonds zu engagieren?

Hilbing: Mein beruflicher Hintergrund –  zunächst ab 1975 in der Jugendhilfe beim Kreisjugendamt des Kreis Borken, ab 1984 als Fachabteilungsleiter Pflege/Heimaufsicht, in der ambulanten und stationären Alten- und Behindertenhilfe des Kreises Borken und ab 2007 auch insgesamt zehn Jahre ehrenamtliche Geschäftsführung des Familie in Not e.V. Vreden – waren Motivation für mich, im Bürgschaftsfonds und im Caritasverband ehrenamtlich tätig zu werden. Die Arbeit habe ich sehr gern gemacht.

 

Hat sich die Arbeit des Bürgschaftsfonds im Laufe der Jahre verändert? Insbesondere in Hinblick auf die Unterstützung von Schuldnern?

Beckmann: Das kann der Kollege Andreas Dawo mit seinem Team der Schuldnerberatung aus der täglichen Beratungspraxis sicher besser beantworten. Die stark zunehmende Zahl von Käufen über Onlineportale, die dann ebenfalls über Onlinebanken finanziert werden, macht mir Sorgen. Betroffene können schnell den „Überblick“ verlieren. 
Und nicht zuletzt habe ich die Befürchtung, dass in den nächsten Jahren die derzeitig günstigen Hausfinanzierungen durch höhere Zinsbelastungen ersetzt werden und damit mancher Hauseigentümer in Schwierigkeiten kommen kann.


Welche Rolle spielte die Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatungsstelle des Caritasverbandes in Ihrer Arbeit?

Beckmann: Ohne das Team der hauptamtlichen Caritas-Schuldnerberatung unter der Leitung des Vorstandskollegen Andreas Dawo könnte der Bürgschaftsfonds mit der unabdingbaren Vernetzung nicht so hilfreich und nachhaltig tätig sein.


Wie haben sich die finanziellen Mittel des Bürgschaftsfonds entwickelt? Was war Ihrer Meinung nach die wichtigste Entscheidung oder Änderung, die während Ihrer Amtszeit umgesetzt wurde?

Beckmann: Die Kapitalaufstockung des Fonds durch Volksbanken und Sparkassen und Privatpersonen auf rund 90.000 Euro und die satzungsmäßige Risikobereitschaft für die Hergabe von Bürgschaften und Darlehen, auch wenn bislang die 50-Prozent-Qoute nicht überschritten wurde. In all den Jahren meiner Mitverantwortung war der Bürgschaftsfonds gut aufgestellt für alle gefällten Entscheidungen, wobei Vertrauen und Professionalität in den Gremien Grundlage war. 

 

Was zeichnet die Arbeit des Bürgerschaftsfonds aus?
Beckmann: Die breite Trägerstruktur – unter anderem Wohlfahrtsverbände, hiesige Kreditinstitute, Kommunen örtliche Sozialdienste und nicht zuletzt Privatpersonen – gewährleistet, dass die sozialen und finanziellen Probleme der Hilfesuchenden im den Bewilligungsausschusses „verstanden“ werden.

Eine umfassende Vorbereitung und entsprechende Empfehlungen durch das Team der Schuldnerberatung ist Entscheidungsvoraussetzung, ob im Falle einer Überschuldung eine mittelbare Bürgschaft oder ein vom Fonds gewährtes zinsloses Darlehen im Rahmen einer Entschuldung gewährt wird. Neben einer positiven Prognose ist es zwingend, dass der Hilfesuchende die Schuldnerberatung mit ihrer konstruktiven Begleitung bis zur kompletten Entschuldung akzeptiert. 

Das Instrument „Bürgschaftsfonds“ hat eine große sozialökonomische „Hebelwirkung“: Die Vorverhandlungen der Caritas-Schuldnerberatung mit den Gläubigern haben das Ziel, möglichst eine Privatinsolvenz zu verhindern und mit Forderungsnachlässen der Gläubiger auf eine vom Schuldner bezahlbare Restschuldhöhe zu Gunsten der Gläubiger zu kommen. Entweder wird sie vom familiären Umfeld oder vom Arbeitgeber des Schuldners aufgebracht, oder, wenn das nicht in voller Höhe gelingt, tritt der Bürgschaftsfond ein mit einer Bürgschaft oder einem rückzahlbaren Darlehen. Dabei kann bei einer 3000-Euro-Bürgschaft zum Beispiel eine ursprüngliche Verschuldungshöhe von mehreren Zigtausend Euro geregelt werden. 

„Besser als nichts“ denkt hier so mancher Gläubiger, wenn seine Forderung teilweise auf diese Weise reguliert wird. Verhindert werden soll möglichst die Option „Privatinsolvenz ohne Befriedigungsquote“ und die oft sich anschließende Inanspruchnahme sozialer Hilfen bei den örtlichen Sozialbehörden. Um den Wert der Vernetzung Schuldnerberatung und Bürgschaftsfonds wissen die Finanzierungsträger dieser Dienste sehr wohl. 

 

Welche Empfehlungen haben Sie für Ihre Nachfolger im Vorstand?
Beckmann: Der neue Vorstand als auch der neu gewählte Bewilligungsausschuss ist gut aufgestellt, alle sind Fachleute mit den verschiedenen beruflichen Fachrichtungen. 
Eine allgemeine Empfehlung habe ich dann doch noch: Die Arbeit des Bürgschaftsfonds mit seiner Vernetzung zur Caritas-Schuldnerberatung könnte ein Thema für eine „Masterabschlussarbeit“ der Fachrichtung „Soziale Dienste“ an einer Hochschule sein, um den sozialen und volkswirtschaftlichen Erfolg zu untersuchen und zu bewerten. Dann könnten Entscheider über Fördergelder die Wirksamkeit ihrer Zuwendungen noch besser beurteilen.