Als Jugendhilfeeinrichtung fühlen wir uns der Verantwortung für das Wohl Minderjähriger besonders verpflichtet. Das Erkennen und Beurteilen von Kindeswohlgefährdung ist ein komplexer Prozess, der eine hohe Fachlichkeit sowie eine qualifizierte und strukturierte Vorgehensweise erfordert.
Unsere ausgebildeten Kinderschutzfachkräfte beraten nach §8a und §8b des Sozialgesetzbuches VIII, sowie nach §4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz.
Einer der wesentlichen Schwerpunkte dieser Arbeit ist die professionelle Beratung und Schulung von Fachkräften zur Risikoeinschätzung bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung sowie den daraus resultierenden Handlungsschritten zur Sicherung des Kindeswohls.
Als Berufsgeheimnisträger wie z. B. Ärzte und Ärztinnen, Hebammen, LehrerInnen, ErzieherInnen, Ehe-, Sucht- und ErziehungsberaterInnen sowie andere Berufsgruppen, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben Sie einen Anspruch auf eine solche Fachberatung. Für viele Dienste und Institutionen ist diese verpflichtend, um ihrem Schutzauftrag von Kindern und Jugendlichen bei Verdachtsmomenten gerecht zu werden.
Die Verschwiegenheit im Beratungsprozess ist gewährleistet, alle Anfragen werden in anonymisierter Form beraten. Da Anfragen zu möglichen Gefährdungen meist viel Druck bereiten, bearbeiten wir diese nach Möglichkeit sofort oder sehr zeitnah.Die Fachberatung ist für Sie kostenfrei. Gerne kommen wir auch zu Ihnen und schulen Sie und Ihr Team in der Vorgehensweise mit Risikoeinschätzungen oder im Umgang mit schwierigen Elterngesprächen.