Wir vermieten Räumlichkeiten an Bewohnerinnen und Bewohner.
Zudem organisieren wir die Verpflegung und bieten einen eingerichteten Haushalt sowie notwendige Materialien der Hauswirtschaft.
Daher berechnen wir eine monatliche Warmmiete und Kosten für Hauswirtschaft und Versorgung. Diese werden im Vertrag für besondere Wohnformen vereinbart.
Die Besonderheiten in unseren Wohnangeboten wie beispielsweise die pädagogische und pflegerische Assistenz, besondere Ausstattungen, Büros und vieles mehr werden durch den Eingliederungshilfeträger (in NRW LWL und LVR) finanziert, wenn jemand keine oder nur wenige Ersparnisse hat.
Hat eine Person einen Pflegegrad und erhält Leistungen der Pflegeversicherung sowie Leistungen der Eingliederungshilfe für das besondere Wohnen, wird das Pflegegeld nicht mehr direkt ausgezahlt.
Die Pflegekasse zahlt ab dem Zeitpunkt des Einzugs in die besondere Wohnform eine Pauschale direkt an den Eingliederungshilfeträger, da dieser einen Teil der Kosten zur Pflege übernimmt.
Zur Finanzierung unserer Wohnangebote können unterschiedliche Unterstützungsleistungen beantragt werden:
- Bürgergeld
- Wohngeld
- Leistungen der Eingliederungshilfe
Wir beraten und begleiten Sie im Antragsverfahren.
Sprechen Sie uns gerne an.